Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Tirol 2026: Womit Käufer rechnen sollten
Wer in Tirol eine Wohnung oder ein Haus kauft, zahlt mehr als den Kaufpreis. Dazu kommen Grunderwerbsteuer, Grundbuchgebühr, Vertragserrichtung, Maklerprovision und bei einer Kreditfinanzierung die Eintragung des Pfandrechts. Als Planungswert für einen Kauf mit Makler und Kredit gelten 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises [1]. Bei einer Wohnung um 300.000 Euro sind das rund 30.000 bis 36.000 Euro, die in der Regel aus Eigenmitteln bezahlt werden.
2026 hat sich dabei etwas Wesentliches geändert: Die befristete Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr und der Pfandrechtseintragungsgebühr für Eigenheime ist mit 30. Juni 2026 ausgelaufen [2][3]. Seither fallen beide Gebühren wieder in voller Höhe an. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kaufnebenkosten in Österreich 2026 anfallen, wie Sie diese berechnen, was in Tirol zusätzlich gilt und wie Sie die Kosten in Ihre Finanzierung einplanen.
Bei Leutgeb Immobilien gehört eine vollständige Kostenübersicht zu jedem Immobilienkauf. Denn erst wenn alle Kosten auf dem Tisch liegen, wissen Sie, welcher Kaufpreis wirklich zu Ihrem Budget passt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesamtkosten: Mit Makler und Kreditfinanzierung rund 10 bis 12 % des Kaufpreises, ohne Makler oft 6 bis 7 % [1].
- Gesetzlich festgelegt: Grunderwerbsteuer 3,5 %, Eintragung ins Grundbuch 1,1 % des Kaufpreises, Pfandrechtseintragung 1,2 % des eingetragenen Pfandbetrags [4].
- Vereinbar und verhandelbar: Vertragserrichtung und Treuhand (ca. 1–3 %) [4], Maklerprovision (höchstens 3 % zzgl. 20 % USt) [5], Bearbeitungsgebühr der Bank (meist 1–3 % der Kreditsumme) [6].
- Gebührenbefreiung vorbei: Für Grundbuchsanträge ab 1. Juli 2026 gelten wieder die vollen Gebühren. Auch dann, wenn der Kaufvertrag früher unterschrieben wurde [7].
- Rechenbeispiel Innsbruck: Für eine gebrauchte Wohnung um 300.000 Euro fallen mit Makler und Kredit rund 36.200 Euro Nebenkosten an.
- Fazit: Kaufnebenkosten werden in der Regel aus Eigenmitteln bezahlt. Planen Sie sie von Anfang an in Ihr Budget und Ihre Finanzierung ein.
Was sind Kaufnebenkosten?
Kaufnebenkosten sind alle einmaligen Kosten, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Dazu zählen Steuern und Gerichtsgebühren, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist, sowie Honorare und Bankspesen, die Sie vereinbaren und teilweise verhandeln können. Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren sind in ganz Österreich gleich hoch, also auch in Tirol [4]. Unterschiede entstehen vor allem durch Maklerprovision, Vertragserrichtung und Finanzierung.
Kaufnebenkosten in Österreich 2026 im Überblick
|
Position |
Höhe |
Berechnungsbasis |
Art |
|---|---|---|---|
|
Grunderwerbsteuer |
3,5 % [4] |
Kaufpreis |
Gesetzlich |
|
Eintragung ins Grundbuch |
1,1 % plus Eingabengebühr bis zu 85 € [4] |
Kaufpreis |
Gesetzlich |
|
Vertragserrichtung & Treuhand |
ca. 1–3 % zzgl. 20 % USt [4] |
Kaufpreis |
Vereinbar |
|
Maklerprovision |
Höchstens 3 % zzgl. 20 % USt [5] |
Kaufpreis |
Höchstsatz |
|
Pfandrechtseintragung |
1,2 % [4] |
Eingetragener Pfandbetrag |
Gesetzlich, nur bei Kredit |
|
Bearbeitungsgebühr der Bank |
Meist 1–3 % [6] |
Kreditsumme |
Verhandelbar, nur bei Kredit |
Die Kaufnebenkosten im Detail
Grunderwerbsteuer: 3,5 Prozent des Kaufpreises
Die Grunderwerbsteuer ist die größte einzelne Position. Beim Kauf beträgt sie 3,5 Prozent der Gegenleistung, in der Regel also des Kaufpreises [8]. Der gestaffelte Tarif von 0,5 bis 3,5 Prozent gilt nur für unentgeltliche Übertragungen wie Schenkungen oder Erbschaften, nicht für einen Kauf [8].
Steuerschuldner sind grundsätzlich beide Vertragsparteien, also Käufer und Verkäufer [8]. Im Kaufvertrag übernimmt üblicherweise der Käufer die Steuer. Die Abwicklung erledigt der Vertragserrichter: Notar oder Rechtsanwalt berechnen die Steuer selbst und führen sie bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats an das Finanzamt ab [8]. Erst wenn die Grunderwerbsteuer erklärt ist, kann Ihr Eigentum im Grundbuch eingetragen werden.
Tipp: Wird bewegliches Inventar mitverkauft, etwa Möbel, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, ist der darauf entfallende Teil des Kaufpreises nicht Teil der Bemessungsgrundlage [9]. Weisen Sie das Inventar im Kaufvertrag gesondert und mit einem realistischen Wert aus, denn das Finanzamt kann den angesetzten Betrag prüfen.
Grundbucheintragungsgebühr: 1,1 Prozent für das Eigentumsrecht
Rechtlich Eigentümer werden Sie erst mit der Eintragung im Grundbuch. Dafür verrechnet das Grundbuchsgericht 1,1 Prozent des Kaufpreises sowie eine fixe Eingabengebühr von derzeit bis zu 85 Euro [4]. Beide Beträge sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Bei einer Wohnung um 300.000 Euro sind das 3.300 Euro plus Eingabengebühr.
Pfandrechtseintragungsgebühr: 1,2 Prozent bei Kreditfinanzierung
Finanzieren Sie den Kauf mit einem Kredit, lässt die Bank ein Pfandrecht im Grundbuch eintragen. Die Gebühr beträgt 1,2 Prozent vom Wert des Pfandrechts [4]. Maßgeblich ist dabei nicht die Kreditsumme, sondern der eingetragene Betrag: Banken lassen meist eine Höchstbetragshypothek eintragen, häufig in Höhe von 130 Prozent der Kreditsumme, damit auch Zinsen und Kosten abgesichert sind [6].
Bei einem Kredit von 240.000 Euro ergibt das einen Pfandbetrag von 312.000 Euro und eine Gebühr von 3.744 Euro. Fragen Sie Ihre Bank deshalb frühzeitig, in welcher Höhe das Pfandrecht eingetragen werden soll.
Vertragserrichtung und Treuhand: rund 1 bis 3 Prozent
Den Kaufvertrag errichtet ein Notar oder Rechtsanwalt. Er übernimmt meist auch die Treuhandschaft: Der Kaufpreis wird erst an den Verkäufer ausbezahlt, wenn Ihr Eigentum im Grundbuch gesichert ist. Für die Kosten rechnet oesterreich.gv.at mit ungefähr 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises. Die Honorare richten sich nach den Tarifen der Kammern, alternativ kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden [4].
Dazu kommen 20 Prozent Umsatzsteuer und die Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften auf Kaufvertrag und Pfandbestellungsurkunde [4]. Ein schriftliches Angebot vorab zeigt Ihnen, welche Leistungen enthalten sind.
Maklerprovision beim Kauf: höchstens 3 Prozent zuzüglich USt
Beim Kauf einer Immobilie gilt in Österreich kein Bestellerprinzip. Es betrifft seit 1. Juli 2023 ausschließlich die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen [10]. Beim Kauf können daher Käufer und Verkäufer jeweils eine Provision mit dem Makler vereinbaren. Die Immobilienmaklerverordnung legt dafür Höchstsätze je Vertragspartei fest [5]:
- Kaufpreis bis 36.336,42 Euro: Höchstens 4 Prozent.
- Kaufpreis von 36.336,43 bis 48.448,51 Euro: Höchstens 1.453,46 Euro.
- Kaufpreis ab 48.448,52 Euro: Höchstens 3 Prozent.
Zu allen Beträgen kommen 20 Prozent Umsatzsteuer [4]. Für nahezu alle Wohnungen und Häuser in Tirol bedeutet das höchstens 3,6 Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer. Es handelt sich um Höchstwerte, nicht um Fixpreise. Bevor Sie mit einem Makler einen Vertrag abschließen, muss er Ihnen eine schriftliche Übersicht über die voraussichtlichen Kosten des Geschäfts übergeben [5]. Welche Leistungen Sie beim Kauf über Leutgeb Immobilien erhalten, von der Besichtigung bis zur Übergabe, lesen Sie bei unseren Leistungen rund um Kauf, Verkauf und Finanzierung.
Finanzierungskosten: Bearbeitungsgebühr und Schätzung
Neben der Pfandrechtsgebühr verrechnen Banken einmalige Spesen. Die Bearbeitungsgebühr liegt laut Arbeiterkammer meist zwischen 1 und 3 Prozent der Kreditsumme und ist in den meisten Fällen verhandelbar [6]. Je nach Bank kommen Kosten für die Schätzung der Immobilie dazu. Beim Vergleich von Finanzierungsangeboten lohnt sich deshalb der Blick über den Zinssatz hinaus auf alle einmaligen Kosten.
Ende der Gebührenbefreiung: Was sich seit Juli 2026 geändert hat
Seit 1. Juli 2024 waren Käufer von Eigenheimen unter bestimmten Voraussetzungen von der Eintragungsgebühr und der Pfandrechtseintragungsgebühr befreit [2]. Voraussetzung war ein dringendes Wohnbedürfnis, nachgewiesen durch die Meldung des Hauptwohnsitzes. Befreit war der Kaufpreis bis 500.000 Euro. Lag die Bemessungsgrundlage über 2 Millionen Euro, gab es keine Befreiung [2]. Gegenüber diesem Zeitraum zahlen Käufer heute bis zu 2,3 Prozent mehr: 1,1 Prozent für das Eigentum und 1,2 Prozent für das Pfandrecht.
Entscheidend ist das Datum des Grundbuchsantrags
Die Befreiung ist mit 1. Juli 2026, 00:00 Uhr, ausgelaufen und kann seither nicht mehr in Anspruch genommen werden [7]. Maßgeblich war nicht das Datum des Kaufvertrags, sondern der Zeitpunkt, zu dem der Antrag beim Grundbuchsgericht eingelangt ist [11]. Wer den Kaufvertrag im Juni 2026 unterschrieben hat, dessen Antrag aber erst im Juli beim Gericht eingelangt ist, zahlt die vollen Gebühren [7].
Wer die Befreiung genutzt hat, muss die Voraussetzungen weiter erfüllen
Die Pflichten enden nicht mit dem Auslaufen der Regelung. Wer die Befreiung in Anspruch genommen hat, muss die Immobilie über fünf Jahre als Hauptwohnsitz nutzen und das nachweisen können [3]. Wird das Eigentum innerhalb dieser Frist aufgegeben oder fällt das dringende Wohnbedürfnis weg, werden die Gebühren nachträglich fällig. Das ist dem Grundbuchsgericht innerhalb eines Monats anzuzeigen [7].
Rechenbeispiel: Kaufnebenkosten für eine Wohnung in Innsbruck
Laut Immobilienpreisspiegel 2026 der WKO kostete eine gebrauchte Eigentumswohnung in Innsbruck 2025 durchschnittlich 4.231,76 Euro pro Quadratmeter, im Tiroler Durchschnitt 2.931,42 Euro [12]. Für eine Wohnung mit rund 70 m² in Innsbruck ergibt das einen Kaufpreis von knapp 300.000 Euro. Diesen Betrag verwenden wir als Beispiel, finanziert mit einem Kredit über 80 Prozent des Kaufpreises.
|
Position |
Berechnung |
Betrag |
|---|---|---|
|
Grunderwerbsteuer |
3,5 % von 300.000 € |
10.500 € |
|
Eintragung ins Grundbuch |
1,1 % von 300.000 € |
3.300 € |
|
Eingabengebühr Grundbuch |
fix |
85 € |
|
Vertragserrichtung & Treuhand |
1,5 % zzgl. 20 % USt |
5.400 € |
|
Maklerprovision |
3 % zzgl. 20 % USt |
10.800 € |
|
Zwischensumme Kauf |
30.085 € (10,0 %) |
|
|
Pfandrechtseintragung |
1,2 % von 312.000 € (130 % von 240.000 € Kredit) |
3.744 € |
|
Bearbeitungsgebühr der Bank |
1 % von 240.000 € |
2.400 € |
|
Kaufnebenkosten gesamt |
36.229 € (12,1 %) |
Vereinfachte Annahmen: Vertragserrichtung und Treuhand mit 1,5 Prozent, Pfandrecht mit 130 Prozent der Kreditsumme, Bearbeitungsgebühr mit 1 Prozent. Ohne Schätzkosten, Beglaubigungen und Barauslagen. Die tatsächlichen Kosten hängen von Ihren Vereinbarungen ab.
Was das für Ihre Eigenmittel bedeutet
Seit dem Auslaufen der KIM-Verordnung gelten Richtwerte der Finanzmarktaufsicht: Beleihung höchstens 90 Prozent des Immobilienwerts, Kreditrate höchstens 40 Prozent des Nettoeinkommens, Laufzeit höchstens 35 Jahre [13]. Ob eine Bank die Nebenkosten mitfinanziert, hängt vom Kreditangebot und der Besicherung ab und sollte nicht vorausgesetzt werden [1].
Im Beispiel brauchen Sie bei 80 Prozent Finanzierung 60.000 Euro für den Kaufpreis und rund 36.200 Euro für die Nebenkosten, zusammen also rund 96.000 Euro Eigenmittel.
Kaufnebenkosten nach Kaufpreis: Richtwerte für Tirol
Mit denselben Annahmen wie im Rechenbeispiel ergeben sich je nach Kaufpreis folgende Kaufnebenkosten:
|
Kaufpreis |
Ohne Makler, ohne Kredit (ca. 6,4 %) |
Mit Makler, ohne Kredit (ca. 10,0 %) |
Mit Makler und Kredit (ca. 12,1 %) |
|---|---|---|---|
|
300.000 € |
19.300 € |
30.100 € |
36.200 € |
|
500.000 € |
32.100 € |
50.100 € |
60.300 € |
|
800.000 € |
51.300 € |
80.100 € |
96.500 € |
|
1.500.000 € |
96.100 € |
150.100 € |
180.800 € |
Gerundete Werte inklusive Eingabengebühr: Kredit über 80 Prozent des Kaufpreises. Bei höheren Kaufpreisen wird für die Vertragserrichtung häufig ein Pauschalhonorar vereinbart, der Anteil kann dann niedriger ausfallen.
So berechnen Sie Ihre Kaufnebenkosten selbst
- Fixe Kosten: Kaufpreis × 4,6 Prozent für Grunderwerbsteuer (3,5 %) und Grundbucheintragung (1,1 %), plus Eingabengebühr.
- Vertragserrichtung und Treuhand: Laut Angebot, sonst rund 1,5 bis 3 Prozent zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer.
- Maklerprovision: Höchstens 3 Prozent zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer, also höchstens 3,6 Prozent.
- Pfandrecht: Eingetragener Pfandbetrag × 1,2 Prozent.
- Bankspesen: Bearbeitungsgebühr und Schätzkosten laut Kreditangebot.
- Reserve: Einen Puffer für Beglaubigungen, Barauslagen und Unvorhergesehenes.
Kaufnebenkosten in Tirol: Was Käufer zusätzlich beachten sollten
Steuern und Gerichtsgebühren sind bundesweit geregelt. In Tirol kommen aber Landesregeln dazu, die den Ablauf, die Dauer bis zur Grundbucheintragung und teilweise die laufenden Kosten beeinflussen.
Grundverkehr: Erklärung in Vorbehaltsgemeinden
Jeder Immobilienkauf in Tirol unterliegt dem Tiroler Grundverkehrsgesetz [14]. Für Käufer aus Österreich und der EU ist der Erwerb einer bebauten Wohnimmobilie außerhalb der sogenannten Vorbehaltsgemeinden grundsätzlich frei. In Vorbehaltsgemeinden muss der Käufer erklären, dass er die Immobilie nicht als neuen Freizeitwohnsitz nutzt. Diese Erklärung ist Voraussetzung für die Eintragung im Grundbuch [15].
Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und für Käufer aus Staaten außerhalb von EU und EWR ist in der Regel eine Genehmigung der Grundverkehrsbehörde nötig [15]. Bis die erforderliche Erklärung, Bestätigung oder Genehmigung vorliegt, kann das Eigentum nicht eingetragen werden [15]. Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein.
Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabe
Nutzen Sie die Immobilie nicht als Hauptwohnsitz, können laufende Abgaben anfallen. Für bestehende Freizeitwohnsitze heben die Tiroler Gemeinden eine jährliche Freizeitwohnsitzabgabe ein. Ihre Höhe richtet sich nach der Nutzfläche und wird von der Gemeinde innerhalb eines gesetzlichen Rahmens festgelegt [16]. Zusätzlich können Gemeinden eine Leerstandsabgabe für Wohnungen einheben, die längere Zeit nicht genutzt werden [16].
Wohnbauförderung Tirol beim Kauf einer gebrauchten Wohnung
Das Land Tirol fördert den Kauf gebrauchter Wohnungen und Häuser, die als Hauptwohnsitz genutzt werden: entweder mit einem Förderkredit von 27.500 Euro oder mit einem nicht rückzahlbaren Wohnbauscheck von 9.625 Euro. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf gestellt werden [17]. Für 1. Jänner 2027 hat das Land eine Reform mit höheren Einkommensgrenzen angekündigt [18]. Die Förderung senkt die Kaufnebenkosten nicht direkt, entlastet aber Ihre Finanzierung. Prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit deshalb vor dem Kaufanbot.
Weitere Kosten rund um den Immobilienkauf
Manche Ausgaben zählen nicht zu den Kaufnebenkosten im engeren Sinn, gehören aber ebenfalls in Ihr Budget:
- Rücklage und Sonderzahlungen: Im Wohnungseigentum beträgt die gesetzliche Mindestrücklage seit 1. Jänner 2026 1,12 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat [19]. Prüfen Sie vor dem Kauf den Rücklagenstand und geplante Sanierungen.
- Versicherung: Eigenheim- und Haushaltsversicherung ab der Übergabe.
- Umzug und Einrichtung: Umzug, Renovierung und neue Möbel.
- Laufende Kosten: Betriebskosten und Grundsteuer.
Diese Kosten trägt der Verkäufer
Nicht auf Ihrer Rechnung als Käufer stehen die Immobilienertragsteuer auf einen allfälligen Veräußerungsgewinn, die Lastenfreistellung, also die Löschung bestehender Pfandrechte des Verkäufers, sowie der Energieausweis. Auch die Maklerprovision des Verkäufers zahlt der Verkäufer selbst.
Kaufnebenkosten richtig planen: So unterstützt Sie Leutgeb Immobilien
Bei Leutgeb Immobilien laufen Immobiliensuche, Finanzierung und Vertragsabwicklung bei einem Ansprechpartner zusammen. Inhaber Reinhard Leutgeb ist Immobilienmakler und zugleich gewerblicher Vermögensberater mit Berechtigung zur ungebundenen Kreditvermittlung. Wer Sie persönlich begleitet, stellt Ihnen unser Team vor.
- Kostenübersicht vor dem Kaufanbot: Sie erhalten alle voraussichtlichen Nebenkosten schriftlich, bevor Sie sich für eine Immobilie entscheiden.
- Finanzierungsvergleich: Wir vergleichen Angebote verschiedener Banken, inklusive Bearbeitungsgebühr und Pfandrecht, und berücksichtigen mögliche Förderungen.
- Passende Immobilien: Wir suchen Wohnungen und Häuser, deren Gesamtkosten zu Ihrem Budget passen. Einen Überblick bieten unsere aktuellen Immobilienangebote in Tirol.
- Vertrag und Treuhand: Die Vertragsabwicklung erfolgt mit unserer Partnerkanzlei, inklusive Treuhandschaft und Grundbucheintragung.
- Übergabe und Nachbetreuung: Wir begleiten Sie bis zur Schlüsselübergabe und stehen Ihnen auch danach zur Seite.
Sie möchten wissen, mit welchen Kaufnebenkosten Sie bei Ihrer Wunschimmobilie rechnen müssen? Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit uns in Innsbruck.
Häufige Fragen zu Kaufnebenkosten in Österreich und Tirol
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Österreich 2026?
Bei einem Kauf mit Makler und Kreditfinanzierung rund 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises, ohne Makler oft 6 bis 7 Prozent [1]. Fix sind 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer und 1,1 Prozent für die Grundbucheintragung. Bei einer Kreditfinanzierung kommen 1,2 Prozent des eingetragenen Pfandbetrags dazu [4].
Sind die Kaufnebenkosten in Tirol höher als in anderen Bundesländern?
Nein. Die Prozentsätze für Grunderwerbsteuer und Grundbuchgebühren gelten österreichweit [4]. Weil die Immobilienpreise in Tirol und besonders in Innsbruck über dem Österreich-Durchschnitt liegen, sind die Beträge in Euro aber oft höher. Zusätzlich gelten in Tirol die Regeln des Grundverkehrsgesetzes, etwa die Erklärung in Vorbehaltsgemeinden [15].
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf?
Gegenüber dem Finanzamt sind Käufer und Verkäufer grundsätzlich beide Steuerschuldner [8]. Im Kaufvertrag übernimmt üblicherweise der Käufer die Grunderwerbsteuer. Notar oder Rechtsanwalt berechnen sie und führen sie an das Finanzamt ab.
Gibt es 2026 noch eine Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr?
Nein. Die Befreiung für Eigenheime galt nur für Grundbuchsanträge, die spätestens am 30. Juni 2026 beim Gericht eingelangt sind [11]. Seither fallen die Eintragungsgebühr von 1,1 Prozent und die Pfandrechtseintragungsgebühr von 1,2 Prozent wieder in voller Höhe an, auch wenn der Kaufvertrag früher abgeschlossen wurde [7].
Muss ich als Käufer in Österreich Maklerprovision zahlen?
Beim Kauf ja, sofern Sie mit dem Makler eine Provision vereinbart haben. Das Bestellerprinzip gilt nur bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen [10]. Bei Kaufpreisen über 48.448,51 Euro beträgt die Provision höchstens 3 Prozent des Kaufpreises zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer [5].
Kann ich die Kaufnebenkosten mitfinanzieren?
Das hängt vom Kreditangebot und der Besicherung ab und sollte nicht vorausgesetzt werden [1]. Planen Sie die Nebenkosten deshalb aus Eigenmitteln ein. Laut Richtwert der FMA sollte die Beleihung höchstens 90 Prozent des Immobilienwerts betragen [13]. Viele Banken erwarten in der Praxis mehr Eigenmittel.
Wie berechne ich die Kaufnebenkosten für meine Wohnung?
Multiplizieren Sie den Kaufpreis mit 4,6 Prozent für Grunderwerbsteuer und Grundbuch. Addieren Sie die Vertragserrichtung (ca. 1–3 % zzgl. USt), die Maklerprovision (höchstens 3,6 % inklusive USt) und bei einem Kredit 1,2 Prozent des eingetragenen Pfandbetrags sowie die Bankspesen. Bei 300.000 Euro Kaufpreis ergibt das mit Makler und Kredit rund 36.200 Euro.
Wann muss ich die Kaufnebenkosten bezahlen?
Die meisten Kosten fallen rund um die Vertragsunterzeichnung an. Die Grunderwerbsteuer wird bis zum 15. Tag des zweitfolgenden Monats nach Entstehen der Steuerschuld über den Vertragserrichter an das Finanzamt abgeführt [8]. Grundbuch- und Pfandrechtsgebühren werden im Zuge der Grundbucheintragung fällig. Die Maklerprovision wird fällig, wenn der Kaufvertrag zustande kommt.
Wer unterstützt Käufer in Tirol bei Kaufnebenkosten und Finanzierung?
Leutgeb Immobilien in Innsbruck begleitet Käufer von der Kostenübersicht über den Finanzierungsvergleich bis zur Übergabe der Immobilie. Inhaber Reinhard Leutgeb ist Immobilienmakler und ungebundener Kreditvermittler. Immobiliensuche, Finanzierung und Vertragsabwicklung laufen so bei einem Ansprechpartner zusammen. In Innsbruck, Innsbruck-Land und ganz Tirol.
Quellen
[2] - Bundesministerium für Justiz: Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Erwerb von Wohnraum
[3] - ORF: Grundbuch – Befreiung von Eintragungsgebühr ausgelaufen, 1. Juli 2026
[4] - oesterreich.gv.at: Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskauf, Stand 1. August 2026
[6] - Arbeiterkammer Wien: Kredite – Wichtige Tipps für die Kreditaufnahme, Stand März 2026
[8] - Unternehmensserviceportal (USP): Grunderwerbsteuer (GrESt)
[9] - Bundesministerium für Finanzen: Grunderwerbsteuer – Steuergegenstand
[10] - immoverkauf24: Bestellerprinzip bei Vermietung – Wer zahlt den Makler in 2026?
[12] - WKO Tirol: Immobilienpreisspiegel 2026 – Pressevorlage
[14] - RIS: Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 – geltende Fassung
[16] - RIS: Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (TFLAG) – geltende Fassung
[17] - Land Tirol: Merkblatt Erwerbsförderung – Erwerb einer gebrauchten Wohnung, Ausgabe 1. Jänner 2026
[18] - Land Tirol: Wohnbauförderung NEU – Mehr Unterstützung für Junge und Familien, Pressemeldung
[19] - WKO: Mindestrücklage Wohnungseigentumsgesetz ab 1.1.2026
Stand: 22.10.2026. Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.